Verbindliche Fassung · Stand: 31. Juli 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von RechneX
Version: 2026-07-31
Stand: 31. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Tom Trögler, Schutterstr. 36/5, 77743 Neuried (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Nutzung von RechneX.
(2) RechneX richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB dürfen RechneX nicht nutzen. Bei der Registrierung bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft.
(3) Diese AGB gelten für die kostenlosen und kostenpflichtigen Standardfunktionen von RechneX, insbesondere Konverter, Generatoren, Viewer, Validatoren, Einzelkäufe, Pro-Abonnements und Batch-Funktionen. Für API- und Enterprise-Leistungen gelten ergänzend das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ein Service Level Agreement (SLA). Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Bedingungen vor.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen von RechneX
(1) RechneX stellt webbasierte Werkzeuge zur Erzeugung, Konvertierung, Anzeige und technischen Prüfung elektronischer Rechnungen bereit. Je nach gewählter Funktion können insbesondere PDF-, XML-, Formular- oder API-Daten verarbeitet und XRechnung-, ZUGFeRD- oder Prüfdateien erzeugt werden.
(2) Bei der PDF-Konvertierung kann künstliche Intelligenz Rechnungsdaten auslesen und strukturiert vorschlagen. Der Kunde prüft die erkannten und eingegebenen Daten vor der geschäftlichen Verwendung. RechneX schuldet keine Rechts- oder Steuerberatung und prüft insbesondere nicht die wirtschaftliche Berechtigung einer Rechnung, den zugrunde liegenden Leistungsaustausch oder kundenspezifische Empfängervorgaben.
(3) Bei Funktionen, deren Leistungsbeschreibung die Erzeugung oder technische Validierung eines bestimmten Formats vorsieht, schuldet der Anbieter eine technisch vertragsgemäße Bereitstellung nach den für die Funktion angegebenen Standards. Unberührt bleibt die Verantwortung des Kunden für seine Eingaben, die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit sowie Anforderungen, die außerhalb der veröffentlichten Leistungsbeschreibung liegen.
(4) Kostenlose Werkzeuge und Testfunktionen können in angemessenem Umfang begrenzt, geändert oder eingestellt werden, sofern keine bereits erworbene Leistung beeinträchtigt wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von RechneX auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot.
(2) Bei einer Registrierung gibt der Kunde mit dem Absenden des Registrierungsformulars und der Annahme dieser AGB ein Angebot auf Abschluss eines Kontovertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung oder Bestätigung des Kontos durch den Anbieter zustande.
(3) Bei einem Einzelkauf gibt der Kunde durch Betätigung der eindeutig bezeichneten Zahlungsschaltfläche ein Angebot zum Erwerb der angezeigten Einzelleistung ab. Der Vertrag kommt mit der Zahlungsbestätigung oder der Bereitstellung der erworbenen Leistung zustande.
(4) Bei einem Pro-Abonnement gibt der Kunde im Bestellprozess ein Angebot für den ausgewählten monatlichen oder jährlichen Tarif ab. Der Vertrag kommt mit der Bestell- oder Zahlungsbestätigung zustande.
(5) Die bloße Nutzung eines ohne Registrierung bereitgestellten kostenlosen Werkzeugs begründet ein auf die konkrete Nutzung beschränktes Vertragsverhältnis nach diesen AGB.
(6) API- und Enterprise-Verträge kommen durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch eine andere ausdrücklich vereinbarte Abschlussform zustande.
(7) Der Kunde macht vollständige und zutreffende Angaben. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht mit Dritten geteilt werden.
§ 4 Preise, Zahlung und Steuern
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten oder individuell angebotenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sie sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einzelkäufe werden einmalig, Abonnements im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet. Zahlungen werden über Stripe verarbeitet.
(3) Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter kostenpflichtige Funktionen nach vorheriger Ankündigung sperren, soweit dies verhältnismäßig ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Umfang der Pro-Nutzung
(1) Das Pro-Abonnement umfasst die manuell über die RechneX-Weboberfläche gestartete Nutzung der veröffentlichten Standardfunktionen für Geschäftsvorgänge des eigenen Unternehmens. Ein festes monatliches Stückkontingent besteht nicht. Batch-Funktionen sind im jeweils veröffentlichten Umfang enthalten.
(2) Nicht von Pro umfasst sind API- oder Skriptzugriffe, automatisierte oder unbeaufsichtigte Serienverarbeitung, die Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen, die Verarbeitung von Rechnungen für Dritte als eigener Service sowie Prozesse, die einen zugesagten Durchsatz, ein SLA oder eine individuelle technische Einrichtung erfordern. Solche Leistungen werden über Enterprise vereinbart.
(3) RechneX darf angemessene technische Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn eine Nutzung die Sicherheit oder Stabilität des Dienstes gefährdet oder erheblich vom vereinbarten Nutzungsumfang abweicht. Vor einer dauerhaften Einschränkung wird der Kunde grundsätzlich informiert und erhält die Möglichkeit, die Nutzung anzupassen oder in einen passenden Tarif zu wechseln, sofern kein dringender Sicherheits- oder Missbrauchsfall vorliegt.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde darf RechneX nur rechtmäßig und innerhalb des vereinbarten Funktionsumfangs nutzen. Er stellt sicher, dass er hochgeladene oder eingegebene Daten verarbeiten lassen darf und erforderliche Informationspflichten erfüllt.
(2) Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO dürfen im Standarddienst nicht verarbeitet werden.
(3) Der Kunde prüft Eingaben, erkannte Daten und Ausgaben vor Versand oder sonstiger geschäftlicher Verwendung. Offensichtliche Fehler sind zu korrigieren. Der Kunde bewahrt erforderliche Originale und endgültige Dateien nach seinen gesetzlichen Pflichten selbst auf.
(4) Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Schadcode, unberechtigte Zugriffe und eine Nutzung, die Rechte Dritter oder die Systemstabilität gefährdet.
§ 7 Mängel und technische Prüfung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Ein technischer Validierungsbericht bezieht sich auf die jeweils angegebenen Regeln und den Zeitpunkt der Prüfung. Er ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder empfängerbezogene Prüfung.
(3) Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil unvollständige, unleserliche oder sachlich falsche Kundendaten zu einem unbrauchbaren Ergebnis führen oder ein nicht unterstützter Anwendungsfall verarbeitet werden soll.
(4) Der Kunde beschreibt einen vermuteten Mangel so konkret wie zumutbar und stellt die zur Prüfung erforderlichen, rechtmäßig übermittelbaren Informationen bereit. Der Anbieter darf zunächst nachbessern oder die Leistung erneut bereitstellen.
§ 8 Verfügbarkeit und Drittanbieter
(1) Sofern kein SLA vereinbart ist, schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Notwendige Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und technische Weiterentwicklungen können RechneX vorübergehend einschränken.
(2) RechneX nutzt technische Dienstleister. Störungen bei solchen Dienstleistern werden nicht pauschal von der Haftung ausgenommen, sondern nach § 10 und den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
(3) Bei höherer Gewalt gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Freiwillige technische Geld-zurück-Garantie
(1) Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Gesetzliche und vertragliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(2) Für einen Einzelkauf erstattet der Anbieter den Preis dieses Einzelkaufs, wenn der Kunde
- den Fehler innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf meldet,
- eine von der veröffentlichten Standardfunktion unterstützte und technisch verwertbare Eingabe verwendet hat,
- einen wesentlichen, von RechneX verursachten technischen Fehler vollständig und nachvollziehbar beschreibt,
- die zur Prüfung und Nachbesserung erforderlichen Informationen bereitstellt und
- eine Nachbesserung durch RechneX nicht innerhalb von 48 Stunden nach Vorliegen der vollständigen Informationen erfolgreich ist.
(3) Für Pro gelten dieselben Voraussetzungen ausschließlich für die erste Pro-Zahlung und nur innerhalb von 14 Tagen nach dem erstmaligen Abschluss des Pro-Abonnements. Verlängerungen und Tarifwechsel beginnen kein neues Garantiefenster.
(4) Die Garantie gilt nicht für ungültige oder unbrauchbare Eingaben, Bedienungsfehler, inhaltlich oder steuerlich unrichtige Angaben, nicht unterstützte Anwendungsfälle, Missbrauch oder Leistungen außerhalb des veröffentlichten Standardumfangs.
(5) Für Enterprise-Leistungen gelten ausschließlich das individuelle Angebot und ein gegebenenfalls vereinbartes SLA.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Die Verantwortung des Kunden für die Richtigkeit seiner Eingaben, geschäftliche Entscheidungen sowie rechtliche, steuerliche und besondere Empfängeranforderungen erweitert den geschuldeten technischen Leistungsumfang nicht. Die Haftung des Anbieters für die vertragsgemäße technische Kernleistung bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Löschung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde im Standarddienst personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt, schließen die Parteien den aktuellen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gesondert elektronisch ab. Für Enterprise-Verarbeitungen kann ein individueller AVV gelten.
(3) Rechnungsdateien und Rechnungsinhalte werden entsprechend der beschriebenen Funktion nur vorübergehend verarbeitet und nach den veröffentlichten Löschabläufen entfernt. Technische Nutzungs-, Sicherheits- und Validierungsmetadaten werden nach Zweckfortfall und unter Berücksichtigung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten gelöscht oder anonymisiert.
(4) Konto- und freiwillige Profildaten werden nach Kontolöschung entfernt, soweit sie nicht für offene Vertragsabwicklung, Missbrauchsabwehr oder gesetzliche Pflichten benötigt werden. Vertrags-, Zahlungs- und Annahmenachweise können bis zum Ablauf der maßgeblichen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gespeichert bleiben.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Rechte an der Software, Gestaltung und eigenen Inhalten von RechneX verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, RechneX im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(3) Rechte an Kundendokumenten und an den für den Kunden erzeugten Ausgabedateien verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragsdurchführung technisch erforderlichen, zeitlich auf diesen Zweck beschränkten Rechte ein.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelkäufe enden mit vollständiger Bereitstellung der Einzelleistung.
(2) Pro-Abonnements laufen für den gewählten Abrechnungszeitraum und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung ist über das Kundenkonto oder per E-Mail an kontakt@rechnex.de zum Ende des laufenden Zeitraums möglich.
(3) Eine ordentliche Kündigung begründet keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bereits begonnener Abrechnungszeiträume. Gesetzliche Ansprüche und die Garantie nach § 9 bleiben unberührt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) API- und Enterprise-Verträge richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung von Gesetzen oder Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technische Rahmenbedingungen oder die notwendige Anpassung an neue, vergleichbare Funktionen. Das vertragliche Gleichgewicht darf nicht zum Nachteil des Kunden verschoben werden.
(2) Preis, Hauptleistung, Haftung, Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen werden nicht durch bloßes Schweigen des Kunden geändert.
(3) Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, wird sie ausdrücklich eingeholt. Andere zulässige Änderungen werden in angemessener Frist vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.